Dienstleistung: Motorradumbau
Solution: Motorradumbau
Motorradumbau
Motorradumbau
- Rückspiegel
- Es sind nur Rückspiegel mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen) zulässig
- Es müssen 2 Rückspiegel montiert sein
- Bei normaler Sitzposition des Fahrers (Fahrtstellung) muss eine uneingeschränkte Sicht auf die Rückspiegel möglich sein
- Fußrasten
- Fußrasten müssen klappbar ausgeführt sein
- Die Oberfläche muss eine rutschhemmende Oberfläche (z. B. Gummiauflagen) aufweisen
- Fußrasten müssen so angebaut werden, dass eine gemütliche Fahrposition möglich ist
- Geschwindigkeitsmesser, Kontrollleuchten und Betätigungseinrichtungen
- Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muss bei normaler Sitzposition leicht ablesbar sein
- Der Geschwindigkeitsmesser muss eine ausreichende Genauigkeit und einen ausreichend großen Messbereich und eine Beleuchtung aufweisen
- Die Betätigungseinrichtungen und Kontrollleuchten müssen gekennzeichnet sein
- Kennzeichen
- Das Kennzeichen darf nur mittig oder auf der linken Seite angebracht werden
- Eine seitliche Kennzeichenhalterung muss mit einem Schutz gegen einfädeln ausgerüstet sein
- Die Schlussleuchten müssen entweder mittig oder symmetrisch zur Längsmittelebene angebaut sein
- Das Kennzeichen darf seitlich nicht über die Lenkerenden hinausragen
- Anbauteile und Verkleidungen
- Für sämtliche Anbauteile ist zumindest ein Materialgutachten erforderlich
- Das Fahrverhalten des Motorrades darf sich im Vergleich zum Serienzustand nicht verschlechtern
- Durch den Anbau bzw. das Weglassen von Verkleidungsteilen dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken entstehen
- Beim Weglassen von Verkleidungsteilen sind Fahrversuche bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit erforderlich!