Inverkehrbringung in Europa

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Zulassung Ihrer Produkte für den europäischen Markt

Der Maschinenbausektor ist einer der industriellen Kernbereiche der EU. Gleichzeitig ist es das Ziel der EU, Unfälle mit Maschinen zu vermeiden und den Arbeitnehmer zu schützen. Neben anderen Richtlinienanforderungen müssen Hersteller von Maschinen diesem Schutzziel, durch die Einhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, gerecht werden. Hält ein Hersteller diese Anforderungen ein, steht ihm das Inverkehrbringen von Maschinen in die Europäische Union frei.

Der TÜV AUSTRIA Deutschland mit seiner Erfahrung im Umgang mit Maschinen in Industrie und Gewerbe bietet im Konformitätsbewertungsverfahren effektives Know-how zu Ihrem Nutzen.

EG-Baumusterprüfung

Anhang IV der Maschinenrichtlinie enthält eine Liste von Maschinenkategorien, die einem der beiden Konformitätsbewertungsverfahren unterworfen werden können, an denen eine notifizierte Stelle beteiligt ist: die EG-Baumusterprüfung oder das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung.

Bei der EG-Baumusterprüfung stellt eine benannte Stelle fest und bescheinigt, dass ein repräsentatives Muster einer in Anhang IV genannten Maschine die Bestimmungen der Richtlinie erfüllt. Der TÜV AUSTRIA ist nicht nur eine akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle, sondern auch „Benannte Stelle“ mit der Kennnummer 0408 für Maschinen nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie.

Bewertungen nach Maschinenrichtlinie

Unser Kompetenzzentrum Maschinensicherheit bietet als “Benannte Stelle” ein individuelles Angebot an Dienstleistungen für Ihr Unternehmen:

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