PSAgA für Anwender und Betreiber

  • Jährliche Inspektion der PSA gegen Absturz und des Absturzsicherungssystems entsprechend § 14 PSA-V
  • Unterstützung bei der Planung und Evaluierung von Absturzsicherungssystemen
  • Erstellung objektbezogener Betriebsanweisungen
  • Kontrolle der Montagedokumentation für Rechtssicherheit des Betreibers
  • Erstellung von Gutachten und Besichtigungsprotokollen
  • Unterweisungen im richtigen Umgang mit PSA gegen Absturz entsprechend § 14 (7) PSA-V

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