Dienstleistung: Seminar: Neue EU-Maschinenverordnung 2023

Solution: Seminar: Neue EU-Maschinenverordnung 2023

Achtung: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Termine & Preise

Termin:
Dienstag, 14.11.2023  – 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in Filderstadt bei Stuttgart

Preis:
€ 575,00 zzgl. MwSt.
Im Teilnahmebetrag sind Kursunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen sowie Seminargetränke inkludiert.

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"Neue Maschinenverordnung 2023 - alles was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie bei uns! Jetzt anmelden! Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!"

Michael Reuschel

Region: Deutschland

+49 711 722336 15

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Kurze Straße 40 70794 Filderstadt bei Stuttgart Deutschland

Achtung: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Im Sommer 2023 sollen die EU-weiten Vorgaben zur Maschinensicherheit neu gefasst und anhand zeitgemäßer technisch-rechtlicher Anforderungen aktualisiert werden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union steht unmittelbar bevor. Damit löst die geplante EU-Verordnung 2023 die seit 2006 geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und gilt in allen EU- Mitgliedsstaaten als verpflichtend. Maschinen herstellende, in Verkehr bringende oder in Betrieb nehmende Unternehmen müssen die Vorgaben der neuen Verordnung innerhalb der gestellten Übergangsfrist von 42 Monaten nach Inkrafttreten umsetzen, um weiterhin aktiv am Markt agieren zu können! Unser Seminar informiert über alle Neuerungen.

Grundlagen und Begriffe

  • Europäischer Rechtsrahmen
  • Der weite Begriff der „Maschinen“ und „Gesamtheit von Maschinen“
    Grundlagen für das korrekte Umsetzen der Anforderungen
    Wie weit geht der Anlagenbau?
  • „Related Products“
    Welche Produkte werden sonst noch als „Maschinen“ bezeichnet
  • Unvollständige Maschinen
    Der konsequente Sonderweg unvollständiger Maschinen wird mit klar formulierten Regeln
    geebnet.
  • Erhebliche Veränderungen von Maschinen – endlich gesetzlich geregelt
  • Vereinheitliche Begriffe für die (verantwortlichen?) Wirtschaftsakteure
    Wer ist „Hersteller“, „Bevollmächtigter“, „Importeur“ oder „Händler“?
    Was ist denn wirklich neu?
  • Begriffe „Bereitstellen auf dem Markt“ und „Inverkehrbringen“
  • Der Betreiber von Maschinen

Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung

  • Gestiegene Bedeutung der grundlegenden Anforderungen
    Haben Sie bisher alles konsequent umgesetzt?
    Freuen Sie sich auf neue, detailliertere und klarere Anforderungen.
  • Anforderungen innovativer Technologien
    Maschinen erhalten durch KI immer neue Fähigkeiten.
    Die Anforderungen an die Mensch-Maschine-Interaktion steigen, ebenso wie an die Steuerung von Maschinen im Allgemeinen.
    Was machen „Ihre“ Daten in der Maschine und mit der Maschine?
    Und: Wem gehören diese Daten?
    Wie sicher ist „sicher“ in der Zukunft?
  • Wege zur Konformität
    Vermuten Sie Konformität? Oder wissen Sie Bescheid?
    Nutzen Sie harmonisierte Normen?
  • Die Risikobeurteilung
    Kernaufgabe auf dem Weg zu inhärent sicheren Maschinen
  • Benutzerinformationen – Willkommen im digitalen Zeitalter!
  • Die Technischen Unterlagen
    Was verstehen Sie unter der „Dokumentation“?
    Was versteht der Gesetzgeber darunter?
  • Die Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
    Wir erleben eine konsequente Weiterentwicklung, endlich auf (fast) einheitlicher Basis.
    Und doch müssen wir uns an neue Inhalte gewöhnen.
  • Maschinen mit erhöhtem Risikopotenzial
  • Erklärungen und Kennzeichnung
    Willkommen zurück in der Familie! EU-Konformitätserklärungen sind nun vergleichbar. Die Einbauerklärung kommt jetzt auch in der „EU“ an.
    Natürlich vergessen Sie nicht die korrekte Kennzeichnung Ihrer Produkte.

Verantwortlichkeiten; Märkte; „dritte“ Stellen; Ergänzungen

  • Der CE-Prozess im Unternehmen
    Ein erster Blick auf wichtige und notwendige Schritte zur effizienten Umsetzung gesetzlicher Notwendigkeiten.
  • Die Marktaufsicht
    Wer ist das? Worin besteht die Tätigkeit der Marktaufsicht? Wozu ist die Markaufsicht berechtigt?
  • Überblick zu Notifizierung und Akkreditierung
  • Abschließende Inhalte der Verordnung
    Geheimhaltung und wichtigen Fristen

Referent: Dipl.-Ing. Jürgen Bialek
besitzt langjährige Erfahrung als Projektmanager und CE-Beauftragter für Maschinen, beratender Ingenieur und Sachverständiger für Maschinensicherheit und Technische Dokumentation. Er ist bereits seit 2007 als Referent für CE-Kennzeichnung, Technische Dokumentation und MRL tätig und Co-Autor des „Praxisratgebers Maschinensicherheit“ des FORUM Verlags. Außerdem ist er zertifizierter Product Compliance Officer (PCO) nach EN ISO/IEC 17024.

Das Seminar findet im Zusammenarbeit mit der Akademie Herkert statt.

Termin:
Dienstag, 14.11.2023  – 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in Filderstadt bei Stuttgart

Preis:
€ 575,00 zzgl. MwSt.
Im Teilnahmebetrag sind Kursunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen sowie Seminargetränke inkludiert.

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